Welche Typen von "Gutachten" gibt es und worin unterscheiden sie sich? Hier findet ihr Antworten.
Eine Übersicht über die Zulassungsmöglichkeiten von Tuningteilen: Stvzo §19.2, Stvzo §19.3, ABE und ECE
Tuning ist eine beliebte Möglichkeit, um das Fahrzeug zu individualisieren oder die Leistung zu verbessern. Doch beim Einbau von Tuningteilen müssen bestimmte rechtliche Bestimmungen und Vorschriften beachtet werden. Eine der wichtigsten Aspekte ist die Zulassung von Tuningteilen. In diesem Artikel geben wir euch einen Überblick über die verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten von Tuningteilen und erklären die Unterschiede zwischen einer Abnahme nach §19.2 (Einzelabnahme), §19.3 , der ABE und ECE.
1. Eintragung nach §19.2 StVZo:
Der §19.2 Stvzo (Straßenverkehrszulassungsordnung) bezieht sich auf die Einzelabnahme von Tuningteilen. Diese Zulassungsmöglichkeit ist für spezielle und individuelle Tuningmaßnahmen gedacht, die nicht von herkömmlichen Gutachten oder allgemeinen Zulassungen abgedeckt werden können. Um eine Zulassung nach Stvzo §19.2 zu erhalten, muss eine technische Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle erfolgen. Dabei werden die Verkehrssicherheit und die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen überprüft. In diesem Fall müsst ihr diverse Fähigkeiten der Teile nachweisen, z.B. eine Materialprüfung, Impact oder Biege-Umlaufprüfung. Traglastbescheinigungen oder Abgas- und Geräuschgutachten können ebenfalls notwendig sein.
Eine Einzelabnahme sollte in jedem Fall VOR einem Umbau mit einem entsprechend qualifizierten Prüfer besprochen werden. Einige Kombinationen müssen immer per Einzelabnahme eingetragen werden, so zum Beispiel eine Kombination aus Rädern und Fahrwerk.
2. Eintragung nach §19.3 StVZo:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und das Teilegutachten sind zwei verschiedene Arten von Zulassungsmöglichkeiten für Tuningteile.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt und bescheinigt, dass ein bestimmtes Tuningteil den gesetzlichen Vorschriften entspricht und somit im Straßenverkehr verwendet werden darf. Tuningteile mit ABE müssen nicht einzeln abgenommen werden, da ihre Verwendung bereits genehmigt ist. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass das Tuningteil für das spezifische Fahrzeugmodell zugelassen ist, da die ABE in der Regel fahrzeugspezifisch ist.
Das Teilegutachten hingegen ist eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle, die bestätigt, dass ein bestimmtes Tuningteil bestimmte technische Anforderungen erfüllt. Im Gegensatz zur ABE ist das Teilegutachten nicht fahrzeugspezifisch, sondern bezieht sich auf das Tuningteil selbst. Das bedeutet, dass das Tuningteil mit einem Teilegutachten für verschiedene Fahrzeugmodelle verwendet werden kann, solange es den Anforderungen des Gutachtens entspricht. Die Liste der abgedeckten Fahrzeuge stehen im Verwendungsbereich eines jeden Teilegutachten.
Sowohl die ABE als auch das Teilegutachten sind gültige Zulassungsdokumente für Tuningteile. Beide ermöglichen es, das Tuningteil legal im Straßenverkehr zu verwenden. Es ist wichtig, bei der Auswahl von Tuningteilen darauf zu achten, dass entweder eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Eintragung eines Teils mit Teilegutachten nach §19.3 nennt sich Änderungsabnahme. Eine Änderungsabnahme kann in der Regel bei jedem technischen Dienst, wie z.B. der DEKRA, dem TÜV Nord, TÜV Süd, GTÜ oder KÜS etc. durchgeführt werden. Die Kosten liegen hier bei ungefähr 70-80€.
3. ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis):
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist ein eigenständiger Punkt, der unabhängig von den vorherigen Paragraphen existiert. Eine ABE kann auch für andere Fahrzeugkomponenten wie Felgen oder Reifen ausgestellt werden. Sie bescheinigt, dass diese Komponenten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und somit im Straßenverkehr verwendet werden dürfen. Wenn ein Tuningteil über eine ABE verfügt, ist keine weitere Einzelabnahme oder technische Prüfung erforderlich.
Nicht alle Teile können mit einer ABE zugelassen werden. Zum Beispiel Abgasanlagen können weder per mittels Teilegutachten noch mit einer ABE zugelassen werden; dies geht nur über eine ECE Prüfung und Zulassung.
4. ECE-Zulassung:
Die ECE (Economic Commission for Europe) Zulassung ist eine europäische Zulassungsnorm für Fahrzeugteile. Sie wird von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entwickelt und umfasst eine Reihe von technischen Vorschriften und Standards, die in vielen Ländern weltweit akzeptiert werden.
Eine Tuningkomponente mit einer ECE-Zulassung hat erfolgreich eine umfangreiche Reihe von Tests und Prüfungen durchlaufen, um ihre Sicherheit, Leistung und Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Die ECE-Zulassung wird durch ein ECE-Prüfzeichen gekennzeichnet, das auf dem Tuningteil angebracht ist.
Die Vorteile der ECE-Zulassung liegen in ihrer internationalen Akzeptanz. Wenn ein Tuningteil eine ECE-Zulassung besitzt, bedeutet dies, dass es in allen Ländern verwendet werden kann, die das ECE-Regelwerk anerkennen. Dies erleichtert den Verkauf und die Verwendung von Tuningteilen auf dem internationalen Markt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ECE-Zulassung nicht automatisch für alle Tuningteile verfügbar ist. Einige spezifische Arten von Tuningteilen, wie beispielsweise bestimmte Motorkomponenten, könnten möglicherweise nicht für eine ECE-Zulassung in Frage kommen, da sie besonderen Anforderungen oder Beschränkungen unterliegen.
Wenn du Tuningteile mit einer ECE-Zulassung verwendest, solltest du sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß installiert und verwendet werden, um die Sicherheit und Konformität mit den geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Fazit:
Bei der Auswahl und dem Einbau von Tuningteilen ist es wichtig, die Zulassungsvorschriften zu beachten. Die verschiedenen Arten von Gutachten und Eintragungswegen wie Stvzo §19.2, Stvzo §19.3, ABE und ECE bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um die Zulassung von Tuningteilen zu erhalten. Während Stvzo §19.2 und Stvzo §19.3 sich auf individuelle Abnahmen und Allgemeine Betriebserlaubnisse beziehen, stellt die ABE eine allgemeine Zulassung für bestimmte Komponenten dar. Die ECE-Zulassung hingegen bietet eine europaweite Akzeptanz. Durch die Beachtung der Zulassungsmöglichkeiten können Sie sicherstellen, dass Ihre Tuningmaßnahmen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Sie die Freude an Ihrem individuell gestalteten Fahrzeug genießen können.
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